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Wie eröffne ich 2026 ein Klimaanlagen-Geschäft in Deutschland: Kosten, Voraussetzungen und Chancen

10 Min. Lesezeit
london zone 1 plan im bahnwagen mit handlauf

Die Nachfrage nach Klimaanlagen in Deutschland steigt rasant: Hitzesommer, steigende Energiekosten und die Pflicht zur energetischen Sanierung treiben den Markt an. Wer heute ein Klimaanlagen-Geschäft eröffnet, positioniert sich in einem Wachstumssektor mit stabilen Auftragsbüchern. Dieser Artikel erklärt Dir, welche Qualifikationen Du brauchst, welche bürokratischen Hürden Du nehmen musst, was die Gründung kostet und ob auch ein Franchise-Modell in Frage kommt.

Der deutsche Klimaanlagenmarkt hat in kurzer Zeit eine bemerkenswerte Dynamik entwickelt. Lag der Gesamtumsatz im Jahr 2025 noch bei rund 300 Millionen Euro, prognostiziert Statista bis 2030 einen Anstieg auf etwa 426 Millionen Euro, was einem durchschnittlichen Jahreswachstum von 7,2 % entspricht.

Besonders auffällig: Laut einer Befragung der Innofact AG im Auftrag von Verivox besitzen derzeit nur rund 18 % der deutschen Haushalte eine Klimaanlage. Das ist im europäischen Vergleich sehr wenig und zeigt das gewaltige Wachstumspotenzial, das noch vor Dir liegt.

Hinzu kommen drei strukturelle Wachstumstreiber, die den Markt langfristig antreiben:

  • Klimawandel und Hitzewellen: Häufigere und intensivere Hitzesommer machen Klimatisierung für Private und Unternehmen zunehmend unverzichtbar.
  • Energetische Sanierung: Die Umstellung auf Wärmepumpen schafft technisch verwandtes Neugeschäft, das Kälte-Klima-Betriebe direkt nutzen können.
  • Fachkräftemangel: Wer heute einen Betrieb gründet, findet volle Auftragsbücher vor. Der VDKF (Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe) weist regelmäßig auf tausende unbesetzte Stellen hin.

Für 2026 meldete der Fachverband FGK (Fachverband Gebäude-Klima) einen weiteren Absatzanstieg von 7,1 % bei Klima-Luft/Luft-Wärmepumpen-Außengeräten. Und die deutschen Hersteller reagieren: Die heimische Produktion verdoppelte sich nahezu von 164.700 Einheiten (2023) auf 317.000 Einheiten (2024). (Quelle: tga-fachplaner.de / FGK)

7,2 %

Durchschnittliches jährliches Marktwachstum für Klimaanlagen in Deutschland bis 2030. (Quelle: Statista Marktprognose 2025)

Stats illustration

Kurze Antwort: Nein. Die Kälte- und Klimatechnik ist ein zulassungspflichtiges Handwerk. Das bedeutet: Ohne die richtigen Qualifikationen darfst Du keinen Betrieb selbstständig führen. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen:

Meisterpflicht nach Handwerksordnung

Das Kälteanlagenbauerhandwerk (seit 2007 offiziell: Mechatroniker/in für Kältetechnik) ist in Anlage A Nr. 18 der Handwerksordnung aufgeführt. Um einen Betrieb selbstständig zu führen, brauchst Du grundsätzlich einen Meistertitel und eine Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen HWK.

Kein Meistertitel? Drei Alternativen stehen offen:

  • Einen Meister in leitender Funktion einstellen: Diese Person übernimmt die fachliche Verantwortung.
  • Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO (Altgesellenregelung): Nach mehrjähriger leitender Berufserfahrung kann eine Ausübungsgenehmigung beantragt werden.
  • EU-Qualifikationsanerkennung: Ausländische Berufsabschlüsse können von der HWK anerkannt werden.

Sachkundenachweis (Kälteschein) nach ChemKlimaschutzV

Zusätzlich zur Meisterpflicht ist seit dem 17. April 2026 der neue Sachkundenachweis nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) Pflicht. Das alte Vier-Kategorien-System (I bis IV) wurde durch sechs neue Zertifikate ersetzt: A1, A2, B, C, D und E.

Zertifikat A1 entspricht dem früheren „großen Kälteschein” und berechtigt zur Arbeit an allen Anlagentypen, auch mit alternativen Kältemitteln wie Kohlendioxid (R-744), Ammoniak (R-717) und Propan (R-290). Die Kosten für Schulung und Prüfung liegen je nach Zertifikat zwischen 1.000 und 4.000 Euro.

Gut zu wissen:

Besitzt Du bereits ein altes Kategorie-I- oder -II-Zertifikat? Du kannst damit bis zum 12. März 2029 weiterarbeiten. Danach ist ein Auffrischungskurs Pflicht, um das neue A1- oder A2-Zertifikat zu erhalten. Wer die Ausbildung als Mechatroniker/in für Kältetechnik abgeschlossen hat, erhält das Zertifikat erleichtert, da die Ausbildung als Qualifikationsgrundlage anerkannt wird.

Schritt 1: Businessplan erstellen

Bevor Du den ersten Behördengang machst, brauchst Du einen soliden Businessplan. Er zwingt Dich, Dein Vorhaben durchzudenken, und ist für die Finanzierung unverzichtbar.

Folgende Fragen solltest Du konkret beantworten:

  • Zielgruppe: Privatkunden, Gewerbetreibende (B2B), Industrie oder alle drei?
  • Leistungsspektrum: Nur Installation, oder auch Wartung, Notdienst und Prozesskälte?
  • Einzugsgebiet: Welche Region belieferst Du? Gibt es dort Wettbewerber?
  • Umsatzprognose: Wie viele Aufträge brauchst Du monatlich, um Kosten zu decken?
  • Finanzplanung: Startkapital, laufende Kosten und Liquiditätspuffer für mindestens 3 bis 6 Monate.

Die KfW bietet mit dem KfW-Gründungsmonitor wichtige Benchmarks für Gründungskosten und Finanzierungsstrukturen in deutschen Handwerksbetrieben. Die lokale IHK oder HWK berät kostenlos bei der Businessplanerstellung.

Schritt 2: Behörden und Genehmigungen

Dieser Schritt ist der bürokratisch aufwendigste. Die folgende Checkliste führt Dich durch alle Pflichtschritte:

1. Eintragung in die Handwerksrolle (HWK)

Als erstes wendest Du Dich an die zuständige Handwerkskammer (HWK). Dort beantragst Du die Eintragung als Kälteanlagenbauer-Betrieb. Voraussetzung: Nachweis des Meistertitels (oder Ausnahmegenehmigung). Die Eintragungsgebühr liegt in der Regel zwischen 80 und 250 Euro, je nach Kammerbezirk.

2. Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt

Parallel dazu meldest Du Dein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt an. Die Gebühr ist überschaubar: je nach Stadt zwischen 15 und 65 Euro. Nach der Anmeldung erhältst Du den Gewerbeschein und wirst automatisch beim Finanzamt und der Berufsgenossenschaft erfasst.

3. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt

Das Finanzamt meldet sich nach der Gewerbeanmeldung in der Regel von selbst. Du musst entscheiden: Kleinunternehmerregelung (Umsatz unter 25.000 Euro/Jahr) oder Regelbesteuerung mit Vorsteuerabzug Für einen wachsenden Klimabetrieb ist die Regelbesteuerung fast immer die bessere Wahl, da Du die Mehrwertsteuer auf Investitionen zurückfordern kannst.

4. Sachkundenachweis ChemKlimaschutzV sicherstellen

Ohne gültigen Sachkundenachweis (Kälteschein A1 oder entsprechendes Zertifikat) darf niemand in Deinem Betrieb am Kältekreislauf arbeiten. Das gilt für Dich und für jeden Mitarbeiter. Die Zertifikate sind katalogsiert (A1 bis E), abgestuft nach Art und Größe der Anlage. Prüfe die aktuellen Anforderungen direkt bei der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik oder der IHK.

5. F-Gase-Dokumentationspflichten beachten

Die neue F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 schreibt erweiterte Dichtheitskontrollen, Leckage-Erkennung und lückenlose Dokumentation vor. Für Anlagen ab bestimmten CO2-Äquivalent-Schwellen sind regelmäßige Kontrollen Pflicht. Fehlende oder unvollständige Protokolle können zu Bußgeldern führen. Informationen zu den aktuellen Schwellenwerten findest Du direkt beim Umweltbundesamt.

6. Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (BG ETEM)

Als Betrieb im Kälte-Klima-Handwerk bist Du pflichtmäßig der BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) angeschlossen. Die Anmeldung erfolgt nach der Gewerbegründung und ist gesetzlich vorgeschrieben.

7. Pflichtversicherungen abschließen

Vor dem ersten Auftrag müssen mindestens folgende Versicherungen stehen: Betriebshaftpflicht (Schäden beim Kunden), Kfz-Versicherung (Servicefahrzeuge), Inhaltsversicherung (Werkzeug, Lager) und bei Bedarf eine Umwelthaftpflicht (bei Kältemittellecks).

Gut zu wissen:

Die BAFA Kälte-Klima-Richtlinie fördert bis Ende 2026 Neuinstallationen von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln. Diese Förderung gilt für Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Einrichtungen. Du kannst als Fachbetrieb Deinen Kunden aktiv auf diesen Zuschuss hinweisen und damit Verkaufsargument und Auftragsgenerator kombinieren. Mehr Infos: BAFA.de.

Schritt 3: Betrieb organisieren und Personal einstellen

Sobald die behördlichen Grundlagen stehen, geht es an die operative Aufstellung. Du brauchst mindestens:

  • Büro- und Lagerfläche: Für Verwaltung, Materiallager und Fahrzeugstellplätze. Bei brennbaren Kältemitteln (Propan R-290) gelten besondere Lagervorschriften bezüglich Belüftung und Explosionsschutz.
  • Servicefahrzeuge: Mindestens ein vollausgestatteter Monteurwagen. Spezialwerkzeug (Vakuumpumpe, Lecksuche, Kältemittelrückgewinnung) muss an Bord sein.
  • Software: Digitale Anlagendokumentation, Wartungsplanung und Kundenverwaltung sind unter der F-Gase-Verordnung kein „Nice-to-have” mehr, sondern Pflicht.

Beim Personal gilt: Der Fachkräftemangel macht das Recruiting schwer. Wer selbst ausbildet, baut sich langfristig den eigenen Fachkräftepool auf. Jeder Mitarbeiter, der am Kältekreislauf arbeitet, benötigt das passende Sachkundezertifikat nach ChemKlimaschutzV.

Schritt 4: Marketing starten

Lokales Marketing entscheidet im Handwerk über die Auftragslage der ersten Monate. Drei Maßnahmen bringen den schnellsten Return:

  • Google-Unternehmensprofil: Kostenlos, lokal wirksam. Wer bei „Klimaanlage installieren + Stadtname” auf Seite 1 erscheint, hat keinen Mangel an Anfragen.
  • SEO-optimierte Website: Leistungen, Einzugsgebiet, Kontaktformular. Bereits mit einem Budget von 1.500 bis 3.000 Euro ist eine professionelle Grundpräsenz möglich.
  • B2B-Netzwerk: Kontakte zu TGA-Planern, Architekten, Facility-Managern und Hausverwaltungen führen zu größeren Aufträgen und langfristigen Wartungsverträgen.

Fahrzeugbeschriftung, Handwerksportaleinträge und aktives Bewertungsmanagement (Google-Rezensionen) ergänzen den Mix. Nach einer erfolgreichen Anlaufphase kommt der Kundenstamm durch Weiterempfehlungen von allein.

Schritt 5: Klimaanlagen-Geschäft eröffnen

Wenn alle Genehmigungen vorliegen, die Ausrüstung bereitsteht und die ersten Kontakte geknüpft sind, ist der offizielle Start eine Formsache. Empfehlenswert ist ein „Soft Opening” mit ersten Wartungsverträgen, bevor Du Installations-Großprojekte annimmst.

Setze von Anfang auf wiederkehrende Einnahmen: Wartungsverträge mit Gastronomie, Handel, Bürogebäuden und Lebensmittelläden bilden eine planbare Einnahmebasis, die Dich unabhängiger von konjunkturellen Schwankungen macht. Spezialisierungen auf Rechenzentren, Prozesskälte oder natürliche Kältemittel bringen langfristig 10 bis 20 % höhere Margen als der Marktdurchschnitt.

Ja, und der Markt entwickelt sich in diese Richtung. Reine Klimaanlagen-Franchise-Ketten sind in Deutschland noch selten, aber zwei Franchise-Unternehmen bieten Klimaanlagen explizit als Kernleistung an und sind 2025/2026 aktiv am Wachsen. Beide Konzepte kombinieren Klimatechnik mit verwandten Energieleistungen wie Wärmepumpen und Photovoltaik.

1. Warm-Kalt-Macher (by Dietsche Energietechnik)

Warm-Kalt-Macher ist ein Franchise-System für regionale Energiepartner mit Sitz in Schallstadt-Mengen (Raum Freiburg). Als Franchisepartner bietest Du Kunden ein ganzheitliches Leistungspaket aus einer Hand: Klimaanlagen, Wärmepumpen, Photovoltaik mit Speicher, Dachbegrünung sowie Service und Wartung.

Das System richtet sich sowohl an SHK-, Elektro- und Bauprofis als auch an Quereinsteiger mit Führungsqualitäten. Die Zentrale übernimmt die komplette Fördermittelbeantragung (BEG, BAFA) und stellt umfangreichen Support bereit: Marke und Corporate Design, Online-Marketing und lokale Lead-Generierung, ERP/CRM-Tools, technischen Helpdesk und zentrale Einkaufskonditionen. Franchisepartner profitieren zudem von regionaler Exklusivität.

Konkrete Investitionsbeträge und Eintrittsgebühren werden von Warm-Kalt-Macher auf Anfrage kommuniziert. Erste Informationen und ein unverbindliches Erstgespräch sind über die Franchise-Seite des Systems erhältlich.

2. priwatt (Priwatt Energiesysteme GmbH)

priwatt startete im Mai 2026 sein Franchise-System mit ersten Standorten in Hamburg, Ludwigshafen, Freiburg, Bad Oeynhausen, Riegel am Kaiserstuhl und Teutschenthal. Das Modell basiert auf drei Kernprodukten: Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und Klimaanlagen (Split-Systeme zur Kühlung und Heizung).

Besonders an priwatt: Franchisepartner konzentrieren sich ausschließlich auf Beratung und Bedarfsaufnahme. Kalkulation, Fördercheck, Planung und Installation übernimmt das zentrale priwatt-Team im Hintergrund. Eine technische Ausbildung ist daher keine Voraussetzung. Das System bietet zwei Einstiegsmodelle:

  • Modell A (ohne Store): Schlanker Einstieg, niedrige Anfangsinvestition, Start auch allein möglich. Ideal für Quereinsteiger.
  • Modell B (mit Store/Showroom): Höhere Anfangsinvestition, stärkere lokale Sichtbarkeit, besser skalierbar. Geeignet für ambitionierte Gründer.

Beide Modelle beinhalten: 30-Tage-Fast-Track-Onboarding, Schulungen, Gebietsschutz, zentrales Marketing und Lead-System sowie eine umsatzabhängige laufende Gebühr. Genaue Investitionsbeträge werden im persönlichen Kennenlerngespräch kommuniziert.

Redaktionstipp:

Wer kein eigenes Handwerksunternehmen aufbauen, sondern primär beraten und verkaufen möchte, sollte das priwatt-Modell ohne Store ernsthaft prüfen: Es erfordert keine Meisterpflicht, da die Installation zentral abgewickelt wird. Warm-Kalt-Macher wiederum passt besser zu Profis aus dem SHK- oder Elektrobereich, die ein vollständiges Energiedienstleistungsunternehmen mit eigenem Montageteam aufbauen wollen. Lass in beiden Fällen den Franchise-Vertrag mindestens 14 Tage vor der Unterzeichnung durch einen Fachanwalt prüfen.

Die Startkosten hängen stark davon ab, wie groß Du beginnst. Ein Soloselbstständiger mit einem Fahrzeug und einem kleinen Lager kommt günstiger als ein Betrieb mit zwei Monteuren und Notdienstbereitschaft. Die folgende Tabelle gibt einen realistischen Überblick auf Basis von Angaben der HWK, der IHK und der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS).

Kostenposten Kleinbetrieb (Solo) Kleiner Betrieb (2-3 Mitarbeiter)
Gewerbeanmeldung 15–65 € 15–65 €
Eintragung Handwerksrolle (HWK) 80–250 € 80–250 €
Sachkundenachweis A1 (Kälteschein) 1.000–4.000 € 2.000–12.000 € (je Mitarbeiter)
Büro / Lager / Werkstatt (Mietkaution) 1.500–6.000 € 4.000–15.000 €
Servicefahrzeug(e) 20.000–40.000 € 40.000–90.000 €
Spezialwerkzeug & Messgeräte 6.000–12.000 € 12.000–25.000 €
Erstlagerbestand (Kältemittel, Material) 2.000–6.000 € 5.000–15.000 €
Software & IT 500–1.500 € 1.500–4.000 €
Betriebshaftpflicht & Versicherungen 1.200–3.000 €/Jahr 2.500–6.000 €/Jahr
Marketing & Website 1.000–3.000 € 2.000–6.000 €
Gesamtinvestition (ohne Betriebskapital) ca. 33.000–76.000 € ca. 69.000–173.000 €

Schätzung auf Basis von Angaben der HWK, IHK und BFS Kälte-Klima-Technik. Kälteschein-Kosten: BFS Kälte-Klima-Technik, 2026. Gewerbegebühren: Gewerbeämter Deutschland, 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – individuelle Kosten können je nach Region und Betriebsgröße abweichen.

Zu diesen Startkosten kommt ein Betriebskapital von 3 bis 6 Monatsausgaben hinzu. Beim Kleinbetrieb bedeutet das realistische 10.000 bis 25.000 Euro zusätzlich, um laufende Fixkosten (Miete, Versicherung, Gehälter) in der Anlaufphase zu überbrücken, bevor die ersten Zahlungen der Kunden eingehen.

Die zweite Tabelle stellt die drei Wege direkt gegenüber: eigenständiger Betrieb, Warm-Kalt-Macher und priwatt. Da beide Franchise-Systeme ihre genauen Investitionsbeträge nicht öffentlich ausweisen, sind die finanziellen Angaben auf Anfrage zu erfragen.

Vergleichspunkt Eigenständiger Betrieb Warm-Kalt-Macher priwatt
Eintrittsgebühr keine auf Anfrage auf Anfrage
Typische Gesamtinvestition 33.000–170.000 € auf Anfrage Modell A (ohne Store): niedrig / Modell B (mit Store): mittel bis hoch
Laufende Gebühren keine auf Anfrage umsatzabhängig (auf Anfrage)
Technische Voraussetzung Meistertitel (HwO Anlage A) SHK-/Elektro-Erfahrung empfohlen keine (Installation zentral durch priwatt)
Markenbekanntheit bei Start muss aufgebaut werden wachsend, regional (Raum Freiburg) etabliert, national
Schulung & Support selbst organisieren ja: Technik, Vertrieb, Fördermittel, Helpdesk ja: 30-Tage Fast-Track, Herstellerschulungen, CRM/ERP
Gebietsschutz keiner ja (regionale Exklusivität) ja
Fördermittelabwicklung selbst (BEG, BAFA) zentral durch Franchisegeber zentral durch priwatt
Unternehmerische Freiheit vollständig durch Systemvorgaben eingeschränkt durch Systemvorgaben eingeschränkt

Investitionsbeträge Warm-Kalt-Macher und priwatt: auf Anfrage beim jeweiligen Franchisegeber (Konditionen werden im Erstgespräch offengelegt). Eigenständige Betriebskosten: HWK, IHK und BFS Kälte-Klima-Technik, 2026. Quellen: warm-kalt-macher.com/franchise/, priwatt.de/franchise-partner-werden/.


Häufige Fragen zur Eröffnung eines Klimaanlagen-Geschäfts

Grundsätzlich ja. Das Kälteanlagenbauerhandwerk ist in Anlage A Nr. 18 der Handwerksordnung als zulassungspflichtiges Handwerk eingetragen. Ohne Meistertitel benötigst Du entweder einen Meister in leitender Funktion (angestellt) oder eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO, die nach mehrjähriger leitender Berufstätigkeit beantragt werden kann. Die genauen Anforderungen klärt die zuständige Handwerkskammer.

Der Kälteschein ist der umgangssprachliche Begriff für den Sachkundenachweis nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV). Seit April 2026 gilt ein neues Zertifizierungssystem mit sechs Stufen (A1 bis E). Zertifikat A1 ist die höchste Qualifikation und berechtigt zur Arbeit an allen Anlagentypen, auch mit alternativen Kältemitteln. Ohne gültiges Zertifikat darf niemand am Kältekreislauf arbeiten. Die Kosten für Schulung und Prüfung liegen je nach Kategorie zwischen 1.000 und 4.000 Euro.

Als Faustregel gilt: mindestens 20 bis 30 % der geplanten Gesamtinvestition sollten als Eigenkapital vorhanden sein. Bei einem kleinen Solobetrieb bedeutet das rund 8.000 bis 25.000 Euro. Zusätzlich brauchst Du ein Betriebskapital für 3 bis 6 Monate laufende Kosten, da die ersten Kundenzahlungen oft erst 30 bis 60 Tage nach Auftragsabschluss eingehen. KfW-Förderkredite und Landesförderungen können den Eigenkapitalbedarf reduzieren.

Die F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 schreibt strengere Regeln für fluorierte Kältemittel vor. Seit Januar 2025 sind bestimmte HFKW-haltige Mono-Split-Geräte verboten, ab Januar 2027 folgen weitere Einschränkungen für Monoblock-Wärmepumpen und Klimageräte. Für Deinen Betrieb bedeutet das: Du musst auf Anlagen mit natürlichen Kältemitteln setzen, lückenlose Dichtheitsprotokolle führen und alle Mitarbeiter mit dem richtigen Sachkundezertifikat ausstatten. Wer früh auf R-290, R-744 oder R-717 setzt, hat einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Ja, und das aus mehreren Gründen. Der Markt wächst jährlich um rund 7,2 %, der Umsatz soll von 300 Millionen Euro (2025) auf 426 Millionen Euro bis 2030 steigen. Nur 18 % der deutschen Haushalte besitzen aktuell eine Klimaanlage, was enormes Wachstumspotenzial zeigt. Zusätzlich treibt die Energiewende den Absatz von Wärmepumpen, die technisch eng mit der Kältetechnik verwandt sind. Der akute Fachkräftemangel bedeutet für Gründer: volle Auftragsbücher von Tag eins.

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