Die Schwarz Gruppe, Mutter von Lidl und Kaufland, steckt über 16 Milliarden Euro in zwei eigene Rechenzentren in Deutschland. Für Franchisenetze ist das kein Bauplan zum Nachahmen, sondern eine unbequeme Frage: Wer kontrolliert eigentlich die Daten Ihres Systems, und wer verdient daran?
Am 27. August 2026 bestätigte die Schwarz Gruppe ihre zweite Rechenzentrums-Investition binnen weniger Tage: bis zu 5,6 Milliarden Euro für einen Standort in Dummerstorf bei Rostock. Kurz zuvor stand Lübbenau in Brandenburg mit 11 Milliarden Euro in den Büchern, die größte Einzelinvestition der Firmengeschichte. Zusammen 16,6 Milliarden Euro, aufgebracht von einem Lebensmittelhändler. Zum Vergleich: Die gesamte deutsche Franchisewirtschaft erwirtschaftet 149,2 Milliarden Euro Umsatz im Jahr. (Quelle: DFV, 2024)
Summe der beiden angekündigten Rechenzentren der Schwarz Gruppe in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Das entspricht rund elf Prozent des Jahresumsatzes der gesamten deutschen Franchisewirtschaft.

Lübbenau und Dummerstorf: was die Schwarz Gruppe tatsächlich baut
In Lübbenau entsteht der größere der beiden Standorte, auf dem Gelände eines früheren Kraftwerks. Schwarz Digits, die IT-Sparte der Gruppe, plant im ersten Schritt rund 200 Megawatt Anschlussleistung und Platz für bis zu 100.000 KI-Chips. Die erste Bauphase soll Ende 2027 fertig sein.
Dummerstorf folgt einer längeren Kurve: 240 Megawatt bis 2033, ein möglicher Ausbau auf ein Gigawatt bis 2045. Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich mit einer Förderung von bis zu 120 Millionen Euro, im Regelbetrieb soll die Anlage vollständig mit erneuerbarem Strom laufen, die Abwärme in ein Fernwärmenetz gehen.
Der Zweck ist zunächst intern. Lieferkette, Zahlungsverkehr und Kundenbindungsprogramme von Lidl und Kaufland laufen künftig auf eigener Hardware. Erst danach vermietet die Gruppe Kapazität an Dritte, über ihre Cloud-Marke STACKIT.
Lidl ist kein Franchisesystem, der Vergleich trägt trotzdem
Eine Klarstellung vorab, weil diese Frage in der Redaktion regelmäßig eintrifft: Eine Lidl-Filiale lässt sich nicht als Franchise übernehmen. Die Gruppe führt jeden Markt selbst, mit angestellten Führungskräften und ohne selbstständige Partner:innen. Wer im Lebensmittelhandel selbstständig starten möchte, landet bei Edeka, REWE oder in Nischenmodellen, wie wir im Detail in unserem Beitrag zur Eröffnung einer Lidl-Filiale erklären.
Genau deshalb ist die Investition für Franchisegeber lesenswert. Ein Filialist kann Milliarden in Infrastruktur binden, weil Marge, Daten und Entscheidungsgewalt in einer Hand liegen. Ein Franchisesystem verteilt alle drei auf 148.577 Franchise-Partner:innen in Deutschland. (Quelle: DFV, 2024)
Die Größenordnung dahinter ist erheblich. In Deutschland arbeiten 193.920 Franchise-Betriebe mit 829.736 Beschäftigten, deren Kassen, Bestellungen und Kundenkontakte täglich Daten erzeugen. (Quelle: DFV, 2024) Niemand bündelt diese Datenmenge so wie ein Filialist, weil sie über hunderte selbstständige Unternehmen und deren Verträge verteilt ist.
Die technische Frage bleibt identisch. Die Machtverhältnisse nicht.
Wo Franchisenetze genau dieselbe Entscheidung treffen
Kein Netz mit 40 oder 400 Standorten baut ein Rechenzentrum. Aber jedes Netz entscheidet, wo Kassendaten, Warenwirtschaft, Kundenprofile und das monatliche Reporting der Partner:innen tatsächlich liegen. Diese Entscheidung fällt beim Kauf des Kassensystems, nicht im Strategieworkshop.
Und sie fällt meist unbemerkt. Ein Franchisegeber wählt eine Software, die Software liegt bei einem außereuropäischen Anbieter, der Vertrag läuft über einen Reseller. Vier Datenbestände sind dabei praktisch immer betroffen:
- Kassen- und Umsatzdaten: Grundlage der Gebührenabrechnung und damit der sensibelste Bestand im Verhältnis zwischen den Parteien.
- Kundendaten: App, Newsletter und Bonusprogramm, meist zentral geführt, obwohl der Kontakt am Standort entsteht.
- Personal- und Schichtdaten: Arbeitszeiten und Löhne, wenn die Personalplanung über ein Systemwerkzeug läuft.
- Reporting der Partner:innen: Kennzahlen, Bestellhistorie, Wareneinsatz, die Betriebsvergleiche im Netz möglich machen.
Die DSGVO verlangt keinen Serverstandort in Deutschland. Sie verlangt für jede Übermittlung in ein Drittland eine belastbare Rechtsgrundlage, geregelt in Kapitel V der Verordnung. Verantwortlich ist, wer über Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt, bei systemweiten Anwendungen also in der Regel der Franchisegeber.
Gut zu wissen
Drei Angaben sollten Sie zu jedem systemweiten IT-Werkzeug schriftlich haben: der physische Speicherort der Daten, der Name des Betreibers hinter dem Anbieter und die Rechtsgrundlage für jede Übermittlung außerhalb der EU. Fehlt eine davon, fehlt sie auch im Ernstfall.
Die IT-Rechnung landet am Ende im Franchisevertrag
Die Schwarz Gruppe finanziert ihre Rechenzentren aus Handelsmarge. Ein Franchisegeber finanziert seine Technik aus laufenden Gebühren, IT-Pauschalen und dem Marketingbeitrag. Franchisenehmer:innen zahlen die Infrastruktur also mit, ohne sie zu besitzen, und in vielen Verträgen ohne zu wissen, wo sie steht.
Vor der Unterschrift lohnen drei Klauseln einen zweiten Blick: der Zugang zu den eigenen Standortdaten während der Laufzeit, die Herausgabe dieser Daten bei Vertragsende, und die Bedingungen, unter denen der Franchisegeber die IT-Pauschale anheben darf.
Was eigene Infrastruktur bringt
- Volle Kontrolle über Speicherort und Zugriffsrechte, ohne Zwischenhändler
- Kalkulierbare Kosten über die Laufzeit statt nutzungsabhängiger Preissprünge
- Ein Argument in der Partnergewinnung: Datenhoheit als Teil des Systemversprechens
- Unabhängigkeit von der Preis- und Produktpolitik außereuropäischer Anbieter
Was für gemietete Cloud spricht
- Kein Kapital gebunden, die Kosten wachsen mit der Zahl der Standorte
- Sicherheitsupdates und Zertifizierungen liegen beim Anbieter, nicht beim Netz
- Ein Netz unter 100 Standorten erreicht die nötige Größe für Eigenbetrieb nie
- Wechsel des Anbieters bleibt möglich, wenn der Vertrag den Datenexport regelt
Der Discounter als künftiger Cloud-Anbieter des Handels
Sobald die Anlagen laufen, verkauft Schwarz Digits Rechenleistung auch nach außen. Für Handels- und Gastronomienetze entsteht damit eine Situation, die es in Deutschland bisher nicht gab: Die eigene Cloud könnte künftig von der Mutter eines direkten Wettbewerbers kommen, mit Servern in Brandenburg statt in Irland oder Virginia.
Zwei Signale lohnen die Beobachtung: die Preisliste, die STACKIT beim Start für mittelgroße Geschäftskunden aufsetzt, und die Frage, ob konkurrierende Händler dort tatsächlich buchen.
Bis dahin liegt der nächste Schritt näher als jedes Rechenzentrum. Holen Sie den IT-Anhang Ihres Franchisevertrags hervor und prüfen Sie, ob dort ein Speicherort steht. Steht keiner, haben Sie Ihr Thema für das nächste Partnergespräch.
Häufige Fragen zu Daten und IT im Franchisesystem
Nein. Lidl betreibt alle Filialen selbst und vergibt keine Franchiselizenzen an Selbstständige. Im deutschen Lebensmittelhandel führen Edeka und REWE dagegen Modelle für selbstständige Kaufleute, und CAP-Märkte bilden eine soziale Nische.
Die DSGVO schreibt keinen Speicherort in Deutschland oder in der EU vor. Sie verlangt für jede Übermittlung in ein Drittland eine gültige Rechtsgrundlage nach Kapitel V der Verordnung. Franchisegeber sollten Speicherort und Rechtsgrundlage für jedes systemweite Werkzeug dokumentiert haben.
In der Regel finanziert der Franchisegeber die Systemtechnik aus den laufenden Gebühren, häufig ergänzt um eine separate IT-Pauschale. Prüfen Sie vor der Unterschrift, wie diese Pauschale angepasst werden darf und welche Daten Sie bei Vertragsende mitnehmen können.











