Ein Franchisenehmer der Zimtschnecken-Kette Cinnamood in Hamburg hat Insolvenz beantragt. Die Babeck Gastro GmbH führt noch zwei von einst vier Stores, 34 Beschäftigte sind betroffen. Der Fall zeigt, wie stark der Erfolg eines Franchisenehmers am einzelnen Standort hängt, selbst bei einer Frnachise-Marke mit großem Hype.
Am 22. Oktober 2026 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung über die Babeck Gastro GmbH angeordnet, zum Verwalter bestellte das Gericht Ralf Pachmann. Das Unternehmen betreibt als Franchisenehmer die Cinnamood-Stores in der Hamburger Schanze und auf der Mönckebergstraße. Zwei weitere Standorte sind weggefallen: Das Geschäft im Alstertal-Einkaufszentrum (AEZ) schloss im Juni 2026, auch der Standort Mühlenkamp wurde aufgegeben. Eine Stellungnahme des Franchisegebers findet sich in den ausgewerteten Berichten nicht.
Babeck Gastro: Zwei Stores laufen weiter, ein Standort wurde zur Last
Der Betrieb in der Schanze und auf der Mönckebergstraße geht laut Verwalter Pachmann ohne Einschränkungen weiter. Ziel ist, beide Filialen zu erhalten. Für die Löhne wurde Insolvenzgeld für drei Monate vorfinanziert beantragt.
Als Hauptursache nennt die Geschäftsführung eine Fehlinvestition am früheren AEZ-Standort, der 2024 eröffnet hatte. Leerstand im Center drückte dort offenbar die Umsätze, die Erwartungen erfüllten sich nicht.
Der erste Hamburger Store eröffnete 2022, drei weitere folgten. Aus vier Standorten wurden innerhalb weniger Jahre zwei. Zuletzt fiel im Juni 2026 der AEZ-Standort weg, im Oktober folgte der Insolvenzantrag. Zwischen beiden Ereignissen lagen nur wenige Monate.
Cinnamood: Ein Netz mit rund 50 Standorten sucht weiter Partner
Gegründet 2022 in Köln, wirbt Cinnamood nach eigenen Angaben mit rund 50 Standorten in zehn Ländern, in Deutschland zählt die Website etwa 30 Stores. Interessierte können als Einzel- oder Master-Franchisepartner:in einsteigen.
Die Marke betont, es seien „nicht mehr viele Standorte frei”. Die Insolvenz eines einzelnen Franchisenehmers stellt das System damit nicht in Frage. Sie liefert aber ein konkretes Beispiel dafür, was passiert, wenn ein teurer Standort die Planung nicht trägt.
Beschäftigte der Babeck Gastro GmbH sind von der Insolvenz betroffen. Das Insolvenzgeld wurde für drei Monate beantragt. (Quelle: t-online Hamburg)

Standortrisiko: Was Gründer:innen aus dem Fall mitnehmen
Ein bekannter Markenname ersetzt keine belastbare Standortrechnung. Wer ein Geschäft in einem Einkaufszentrum plant, trägt Miete und Umbaukosten, bevor die Frequenz bewiesen ist. Sinken die Umsätze, schlägt das direkt auf die Liquidität durch. Bei einem Genussprodukt, das stark von Laufkundschaft lebt, wiegt dieses Risiko besonders schwer.
In Deutschland gilt das allgemeine Vertragsrecht, die vorvertragliche Aufklärungspflicht des Franchisegebers ergibt sich aus der Rechtsprechung zum BGB. Kandidat:innen sollten daher Umsatzprognosen für ihren konkreten Standort einfordern und diese sowie den Franchise-Vertrag im Vorfeld rechtlich prüfen lassen.
Gut zu wissen
Sprechen Sie vor der Unterschrift mit bestehenden Franchisenehmer:innen des Netzes, auch mit solchen, die einen Standort aufgegeben haben. Lassen Sie Mietvertrag und Prognose unabhängig prüfen.
Was jetzt zu beobachten ist
Entscheidend wird, ob die beiden verbliebenen Stores nach der Phase des Insolvenzgelds tragfähig bleiben. Ein reguläres Verfahren würde über die Zukunft der Filialen und der 34 Arbeitsplätze entscheiden.
Offen ist auch, wie sich der Franchisegeber positioniert und ob er Standorte in Hamburg neu besetzt. Für Interessierte lohnt der Blick auf die kommenden Wochen: Sie zeigen, wie ein Netz mit dem Ausfall eines Partners umgeht.











